Wahlbeschwerdegremium bestätigt Entscheidung der Wahlkommission, Kurti darf nicht kandidieren!

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Das Wahlbeschwerde- und Berufungsgremium (alb. Paneli Zgjedhor per Ankesa dhe Parashtresa, kurz PZAP) hat die Beschwerden der Vetëvendosje-Bewegung teilweise zurückgewiesen, aber den Teil bestätigt, in dem die zentrale Wahlkommission (alb. Komisioni Qendror i Zgjedhjeve, kurz KQZ) die Teilnahme von fünf Abgeordneten verbietet, die in den letzten drei Jahren endgültige Strafen haben, einschliesslich des Anführers der LVV-Liste Albin Kurti.

Ein Ausschnitt der Bestätigung des Wahlbeschwerdegremiums:

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